Rechtsanwalt Thomas Heinrich, geboren in Hof, studierte von 1984 bis 1990 an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung. Rechtsanwalt Heinrich absolvierte hierbei verschiedene Praktika, u. a. bei den Justizbehörden in Hof, dem Landratsamt Hof sowie der Regierung von Oberfranken. Im Jahre 1990 schloß Rechtsanwalt Heinrich die universitäre Ausbildung mit dem 1. juristischen Staatsexamen ab.
Nach einer zweieinhalbjährigen Tätigkeit als Rechtsreferendar beim Freistaat Bayern absolvierte Rechtsanwalt Heinrich das 2. juristische Staatsexamen am 15. Juli 1993 in München. Seit Zulassung als Rechtsanwalt am 3. September 1993 ist RA Heinrich als selbstständiger Rechtsanwalt in Hof/Saale tätig. Rechtsanwalt Heinrich ist insbesondere in den oben als Tätigkeitsschwerpunkten ausgewiesenen Rechtsgebieten (Strafverteidigungen / Ordnungswidrigkeiten / Verkehrsrecht) tätig.
Besonders im Verkehrsunfallrecht, sowie im Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten hat Rechtsanwalt Heinrich bereits eine Vielzahl richtungsweisender Entscheidungen bundesweit erstritten, welche auch in der juristischen Fachpresse veröffentlich worden sind; - auch verschiedene juristische Fachartikel zu aktuellen Rechtsfragen im Schadensersatzrecht, insbesondere nach Verkehrsunfällen, wurden durch Rechtsanwalt Heinrich in der juristischen Fachpresse veröffentlicht.